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AGB

1. Geltungsbereich & Vertragsparteien 

 

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Grundlage der Faller, Knipping, Kolbe, Schwabe Medienproduzenten GbR, Windausstr. 8, 79110 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „LeftLane Media“) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) schaffen. Der Geschäftsbereich von LeftLane Media richtet sich an Unternehmen und umfasst Foto- & Filmproduktionen, 2-D Animationen, Betreuung-, Konzeption und Umsetzung von Social Media Kampagnen und Erstellung des dazugehörigen Bild-, Video-, Grafik und Textinhalt, sowie Webdesign und allgemeine kreative Arbeiten. Inklusive Beratung, Konzeption und Kreation. 

  

1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und LeftLane Media. Sowie Folgeaufträge gleicher Art, die im Rahmen einer beabsichtigten und andauernden Geschäftsbeziehung erbracht werden. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Es gilt die im Zeitpunkt zum Vertragsabschluss gültige Fassung der AGB. 

 

1.3 Von diesen AGB abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen LeftLane Media und dem Auftraggeber, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart worden sind. 

 

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern LeftLane Media diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Auftraggebers, stellt keine Zustimmung dar. 

  

1.5 LeftLane Media ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Auftraggeber deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang. 

 

2. Zustandekommen des Vertrages & Leistungserbringung 

  

2.1 Ein Vertrag zwischen LeftLane Media und dem Auftraggeber in Bezug auf eine oder mehrere der unter Punkt 1 beschriebenen Leistungen kommt durch die Annahme des Angebots von LeftLane Media durch den Auftraggeber zustande. Die verbindliche Offerte von LeftLane Media ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, das LeftLane Media auf Wunsch des Auftraggebers übermittelt. 

 

Die Annahme seitens des Auftraggebers erfolgt durch eine entsprechende Erklärung, die keiner bestimmten Formvorschrift unterliegt. Sie kann daher mündlich, schriftlich, in Textform oder elektronisch erfolgen. Ebenso kann die Annahme durch die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrags durch den Auftraggeber an LeftLane Media erfolgen. Um den rechtlichen Verkehr zu erleichtern und zu Dokumentationszwecken wird dem Auftraggeber empfohlen, seine Annahme in Textform, beispielsweise durch eine E-Mail an den Dienstleister, zu erklären. 

 

Ergänzungen und Änderungen des Angebots seitens des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn LeftLane Media sie in Textform oder schriftlich bestätigt. Nach dem Zustandekommen des Vertrags übermittelt LeftLane Media dem Auftraggeber die entsprechenden Vertragsunterlagen. 

 

 

2.2 Das erste Beratungsgespräch wird von LeftLane Media kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder folgende Arbeitsaufwand muss nach dem ersten Beratungsgespräch vergütet werden. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten. 

 

 

3. Haftung & Pflichten des Auftraggebers 

  

3.1 LeftLane Media haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an Fahrlässigkeit anknüpfen, sind insbesondere ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen LeftLane Media, die auf leichter Fahrlässigkeit basieren, bestehen nur, wenn durch LeftLane Media, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Eine Kardinalpflicht ist in diesem Kontext jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihrer Existenz sind derartige Schadenersatzansprüche auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. 

 

3.2 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt. 

 

3.3 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle ausdrücklicher Garantien oder bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

3.4 Tritt durch höhere Gewalt ein Umstand ein, der die Lieferung beeinträchtigt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit erfolgt auch bei anderen Hinderungsgründen, die außerhalb der Einflusssphäre von LeftLane Media liegen. Dies gilt insbesondere für Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden sowie alle anderen Behinderungen, die objektiv nicht durch LeftLane Media schuldhaft verursacht wurden. LeftLane Media teilt dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis den Beginn und das Ende solcher Behinderungen mit. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 

 

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, LeftLane Media bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für Leftlane Media und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber LeftLane Media und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist LeftLane Media ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben. Alle Maßnahmen zur reibungslosen Befahrbarkeit der Zuwege zum Standort und des Aufbauplatzes sind durch den Auftraggeber vorzubereiten! Die Beantragung behördlicher Genehmigungen bzw. die Anforderung von Bauordnungsamt Prüfungen etc. sowie die dadurch entstehenden Kosten sind – soweit erforderlich durch den Besteller/Veranstalter durchzuführen bzw. zu übernehmen. 

 

4. Kosten 

4.1. Social Media Betreuung 

Die Kosten für die vom Auftraggeber gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot von LeftLane Media zu entnehmen. Die genannten Preise sind Nettopreise, zu denen 19 % Umsatzsteuer hinzugefügt wird. LeftLane Media stellt dem Auftraggeber monatlich eine Rechnung aus, deren Fälligkeit 14 Tage nach dem Rechnungsdatum eintritt. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat per Überweisung zu erfolgen. 

Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich LeftLane Media das Recht vor, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind. Zusätzlich kann LeftLane Media Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts erheben. Darüber hinaus steht LeftLane Media das Recht zu, gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben 

  

4.2. Film- und Fotografie Produktionen. 

Die Kosten für die vom Auftraggeber gewählten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot von LeftLane Media zu entnehmen. Die genannten Preise sind Nettopreise, zu denen 19 % Umsatzsteuer hinzugefügt wird. LeftLane Media stellt dem Auftraggeber eine Rechnung aus, deren Fälligkeit 14 Tage nach dem Rechnungsdatum eintritt. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat per Überweisung zu erfolgen. 

Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich LeftLane Media das Recht vor, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind. Zusätzlich kann LeftLane Media Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts erheben. Darüber hinaus steht LeftLane Media das Recht zu, gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben.

 

4.3 Allgemein

Unsere Preisangaben sind in Euro. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet LeftLane Media den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist LeftLane Media berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag. Soweit nicht detailliert im Angebot aufgeführt, sind folgende Kosten nicht enthalten: Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Rechte am im Zuge des Auftrags entstandenen Rohmaterials, Stromanschluss- und Stromverbrauch. 

Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen und im Angebot zu berücksichtigen, Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM), Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren), Lizenzkosten für z.B. Fotos, Musik, Stockfootage etc., Parkplatzgebühren, Transport, Catering, Mietwagen, Fahrtkosten, Übernachtungskosten (bei Drehs außerhalb von Freiburg und im Umkreis von 50Km) sind nach Aufwand gesondert abzurechnen oder werden vom Auftraggeber gestellt. Bei substanziellen Änderungen im Leistungsumfang, oder bei Überschreitung des vereinbarten Budgets, informieren wir Sie vor Ausführung. Ein Personal-Tagessatz in der In- und Außerhausproduktion beinhaltet 8 Stunden. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden mit einem Überstundenzuschlag von 20% des jeweiligen Tarifs berechnet. Arbeitszeiten zwischen 22 und 6 Uhr werden zusätzlich mit einem Nachtzuschlag von 25% berechnet. Überstundenzuschläge und Nachtzuschläge werden im Angebot vermerkt.  

Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Technik und des Personals. Die endgültige Reservierung erfolgt nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Weitergabe an Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. 

Fällt bei Lieferungen ins Ausland (z. B. Schweiz) zusätzlich zur deutschen auch ausländische Umsatzsteuer an, ist die ausländische Umsatzsteuer vom Auftraggeber zu zahlen. 

 

5. Stornierung/ Ausfall 

  

Kündigt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, den Vertrag, ohne das LeftLane Media dies zu vertreten hat, kommt er für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Darüber hinaus kann LeftLane Media ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50% des Auftragswertes bei Kündigungen bis 10 Tage vor Produktionsbeginn (danach 75% des Auftragswertes) als Stornierungskosten einfordern. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aus sonstigen, nicht von LeftLane Media zu vertretenen Umständen, nicht durchgeführt werden kann. 

 

6. Lieferzeiten und Termine 

  

Alle von LeftLane Media angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von LeftLane Media ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden in Punkt 3.4 aufgeführt und entsprechend behandelt.  

7. Abnahme 

  

7.1 Zwei Korrekturläufe sind falls nicht anders vereinbart inbegriffen. First Cut Feedbackrunde I – 2nd Cut – Feedbackrunde II – Final Cut). Hat der Auftraggeber Änderungswünsche über die Korrekturläufe hinaus, so sind diese LeftLane Media mitzuteilen. Hier wird LeftLane Media ein gesondertes Angebot über den etwaigen Mehraufwand erstellen und an den Auftraggeber senden. 

 

7.2 Wünscht der Auftraggeber im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen, oder die durch den Auftraggeber mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebots kann LeftLane Media ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart, oder der Auftraggeber verzichtet auf ein gesondertes Angebot. 

 

8. Zahlungsbedingungen 

  

Mit der Auftragsannahme werden 35% der vereinbarten Endsumme fällig. Die Produktion beginnt nach Eingang der Abschlagszahlung. Die Auslieferung der Masterdatei erfolgt vor Eingang des Restbetrags, oder nach Absprache. Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Auftraggeber das Eintreffen der Zahlung bei LeftLane Media bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels. 

 

9. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte 

  

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von LeftLane Media erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von LeftLane Media (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem beauftragten Werk zu. Bild- und Tonmaterial aus kommerziellen Archiven (Footage, Fotografie, Musik) unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Nutzungsrechte für lizenzpflichtige Inhalte werden in der Regel für die Onlinenutzung für den Zeitraum von einem Jahr lizenziert und müssen bei Weiternutzung des Endproduktes danach verlängert 

werden. Falls eine zeitlich unbegrenzte Nutzung gewünscht ist, kann dies vor Projektstart festgelegt werden. Nutzungsrechte für GEMA-freie Musik aus kommerziellen Archiven wird in der Regel zeitlich unbegrenzt jedoch nur für die reine Onlinenutzung eingeräumt. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt LeftLane Media insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von LeftLane Media gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch LeftLane Media gestattet. Rechte am entstandenen Rohmaterial werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Nutzungsrechte am Rohmaterial können bei Bedarf vor oder nach dem Projekt erworben werden. 

 

10. Lizenzen und Formate 

  

Standardmäßig, solange nicht anders vereinbart, erwirbt LeftLane Media Sprecher- und Musikrechte für den Online Bereich (Webseite, Social Media), welcher bezahlte Werbung ausschließt.  

 

11. Gewährleistung 

  

Der Auftraggeber hat LeftLane Media auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von LeftLane Media richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag. 

 

12. Versicherung 

  

Der Auftraggeber hat für alle an LeftLane Media übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch LeftLane Media erfolgt nicht bzw. muss separat beauftragt werden. 

 

13. Vertraulichkeit 

  

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte. 

 

14. Sonstige Vereinbarungen 

  

LeftLane Media ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. LeftLane Media hat das Recht die fertige Produktion inklusive Rohmaterial zu Demonstrations- und Werbezwecken, sowie Webads einzusetzen. An seinen Werken hält LeftLane Media das zeitlich, örtlich unbegrenzte und Plattformunabhängige Recht mit dem angefertigten Content inklusive Rohmaterial zu werben und ebenfalls für andere Produktionen einzusetzen. 

 

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand 

  

Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand von LeftLane Media ist Freiburg im Breisgau. 

 

16. Datensicherung und Archivierung 

  

LeftLane Media verpflichtet sich nicht zur Archivierung der im Rahmen des Auftrages entstehenden Daten nach Abgabe der Masterdatei. Wird die Archivierung vom Auftraggeber nicht hinzu gebucht, so steht es LeftLane Media frei, die im Rahmen des Auftrages entstandenen Daten zu löschen. Die Archivierung ist auch nachträglich hinzu buchbar. 

 

17. Sonstiges 

  

Es unterliegt dem Auftraggeber sich an die aktuellen Corona- Bestimmungen und Drehvorgaben zum Zeitpunkt des Drehs zu halten. Wird die Maskenpflicht und anderen Vorgaben nicht eingehalten, unterliegt es der Produktion den Dreh nicht anzutreten oder zu unterbrechen, ohne auf die vollständige Vergütung verzichten zu müssen. 

 

18. Auftragsdurchführung und Subunternehmer 

  

LeftLane Media ist jederzeit berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen. LeftLane Media ist verpflichtet, diese Dritten sorgfältig auszuwählen und anzuweisen. 

Vorbehaltlich anderer Vereinbarung ist LeftLane Media berechtigt, Leistungen Dritter für die Vertragsdurch­führung im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers dessen Rechnung zu beauftragen. 

Stand: 05.02.2024

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