AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Grundlage der Faller, Knipping, Kolbe, Schwabe Medienproduzenten GbR, Auwaldstraße 50, 79110 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „LeftLane Media“) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) schaffen. Der Geschäftsbereich von LeftLane Media richtet sich an Unternehmen und umfasst Foto- & Filmproduktionen in Echtbild und Animation, sowie Webdesign und allgemeine kreative Arbeiten. Inklusive Beratung, Konzeption und Kreation.
Stand: 16.02.2023
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und LeftLane Media. Sowie Folgeaufträge gleicher Art, die im Rahmen einer beabsichtigten und andauernden Geschäftsbeziehung erbracht werden. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich.
1.2 Es gilt die im Zeitpunkt zum Vertragsabschluss gültige Fassung der AGB.
1.3 Von diesen AGB abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen LeftLane Media und dem Auftraggeber, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart worden sind.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern die Agentur ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Auftraggebers, stellt keine Zustimmung dar.
1.5 LeftLane Media ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Auftraggeber deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.
2. Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. LeftLane Media kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Das erste Beratungsgespräch wird von LeftLane Media kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder folgende Arbeitsaufwand muss nach dem ersten Beratungsgespräch vergütet werden. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, LeftLane Media bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für Leftlane Media und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber LeftLane Media und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist LeftLane Media ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben. Alle Maßnahmen zur reibungslosen Befahrbarkeit der Zuwege zum Standort und des Aufbauplatzes sind durch den Auftraggeber vorzubereiten! Die Beantragung behördlicher Genehmigungen bzw. die Anforderung von Bauordnungsamt Prüfungen etc. sowie die dadurch entstehenden Kosten sind – soweit erforderlich durch den Besteller/Veranstalter durchzuführen bzw. zu übernehmen.
4. Kosten
Die von LeftLane Media im Angebot genannten oder vereinbarten Preise sind Endpreise zuzüglich Versandkosten. Die Preise, die unter Zusatzkosten aufgeführt sind, kommen sich in der finalen Rechnung vom Angebot unterscheiden, da sie sich nur auf Schätzungen belaufen. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen, im Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet LeftLane Media den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist LeftLane Media berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag. Soweit nicht detailliert im Angebot aufgeführt, sind folgende Kosten nicht enthalten: Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Rechte am im Zuge des Auftrags entstandenen Rohmaterials, Stromanschluss- und Stromverbrauch.
Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen und im Angebot zu berücksichtigen, Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM), Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren), Lizenzkosten für z.B. Fotos, Musik, Stockfootage etc., Parkplatzgebühren, Transport, Catering, Mietwagen, Fahrtkosten, Übernachtungskosten (bei Drehs außerhalb von Furtwangen und im Umkreis von 50Km) sind nach Aufwand gesondert abzurechnen oder werden vom Auftraggeber gestellt. Bei diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine Schätzung basierend auf Ihren Angaben. Der tatsächliche Aufwand kann sich im Produktionsverlauf ändern und wird in die Gesamtrechnung einfließen. Bei substanziellen Änderungen im Leistungsumfang, oder bei Überschreitung des vereinbarten Budgets, informieren wir Sie vor Ausführung. Ein Personal-Tagessatz in der In- und Außerhausproduktion beinhaltet 8 Stunden. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten werden mit einem Überstundenzuschlag von 20% des jew. Tarifs berechnet. Arbeitszeiten zwischen 22 und 6 Uhr werden zusätzlich mit einem Nachtzuschlag von 25% berechnet.
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Technik und des Personals. Die endgültige Reservierung erfolgt nach Erhalt Ihrer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Weitergabe an Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Fällt bei Lieferungen ins Ausland (z. B. Schweiz) zusätzlich zur deutschen auch ausländische Umsatzsteuer an, ist die ausländische Umsatzsteuer vom Auftraggeber zu zahlen.
5. Stornierung/ Ausfall
Kündigt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, den Vertrag, ohne das LeftLane Media dies zu vertreten hat, kommt er für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Darüber hinaus kann LeftLane Media ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50% des Auftragswertes bei Kündigungen bis 10 Tage vor Produktionsbeginn (danach 75% des Auftragswertes) als Stornierungskosten einfordern. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aus sonstigen, nicht von LeftLane Media zu vertretenen Umständen, nicht durchgeführt werden kann.
6. Lieferzeiten und Termine
Alle von LeftLane Media angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von LeftLane Media ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die Agentur nicht zu vertreten und ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Die Agentur verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.
6. Abnahme
7.1 Zwei Korrekturläufe sind falls nicht anders vereinbart inbegriffen. First Cut Feedbackunde I – 2nd Cut – Feedbackrunde II – Final Cut). Hat der Auftraggeber Änderungswünsche über die Korrekturläufe hinaus, so sind diese LeftLane Media mitzuteilen.Hier wird LeftLane Media ein gesondertes Angebot über den etwaigen Mehraufwand erstellen und an den Kunden senden.
7.2 Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen, oder die durch den Auftraggeber mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebots kann LeftLane Media ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart, oder der Auftraggeber verzichtet auf ein gesondertes Angebot.
8. Zahlungsbedingungen
Mit der Auftragsannahme werden 35% der vereinbarten Endsumme fällig. Die Produktion beginnt nach Eingang der Abschlagszahlung. Die Auslieferung der Masterdatei erfolgt vor Eingang des Restbetrags, oder nach Absprache. Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei LeftLane Media bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
9. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von LeftLaneMedia erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von LeftLane Media (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem beauftragtem Werk zu. Bild- und Tonmaterial aus kommerziellen Archiven (Footage, Fotografie, Musik) unterliegt den Lizenzbedingungen des jew. Anbieters. Nutzungsrechte für lizenzpflichtige Inhalte werden in der Regel für die Onlinenutzung für den Zeitraum von einem Jahr lizenziert und müssen bei Weiternutzung des Endproduktes danach verlängert
werden. Falls eine zeitlich unbegrenzte Nutzung gewünscht ist, kann dies vor Projektstart festgelegt werden. Nutzungsrechte für GEMA-freie Musik aus kommerziellen Archiven wird in der Regel zeitlich unbegrenzt jedoch nur für die reine Onlinenutzung eingeräumt. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt LeftLane Media insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von LeftLane Media gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch LeftLane Media gestattet. Rechte am entstanden Rohmaterial werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Nutzungsrechte am Rohmaterial können bei Bedarf vor oder nach dem Projekt erworben werden.
10. Lizenzen und Formate
Standardmäßig, solange nicht anders vereinbart, erwirbt LeftLane Media Sprecher- und Musikrechte für den Online Bereich (Webseite, Social Media), welcher bezahlte Werbung ausschließt.
11. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat LeftLane Media auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von LeftLane Media richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.
12. Versicherung
Der Auftraggeber hat für alle an LeftLane Media übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch LeftLane Media erfolgt nicht bzw. muss separat beauftragt werden.
13. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
14. Sonstige Vereinbarungen
LeftLane Media ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. LeftLane Media hat das Recht die fertige Produktion inklusive Rohmaterial zu Demonstrations- und Werbezwecken, sowie Webads einzusetzen. An seinen Werken hält LeftLane Media das zeitlich, örtlich unbegrenzte und Plattformunabhängige Recht mit dem angefertigten Content inklusive Rohmaterial zu werben und ebenfalls für andere Produktionen einzusetzen.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand von LeftLane Media ist Furtwangen im Schwarzwald.
16. Datensicherung und Archivierung
LeftLane Media verpflichtet sich nicht zur Archivierung der im Rahmen des Auftrages entstehenden Daten nach Abgabe der Masterdatei. Wird die Archivierung vom Auftraggeber nicht hinzu gebucht, so steht es LeftLane Media frei, die im Rahmen des Auftrages entstandenen Daten zu löschen. Die Archivierung ist auch nachträglich hinzu buchbar.
17. Sonstiges
Es unterliegt dem Auftraggeber sich an die aktuellen Corona- Bestimmungen und Drehvorgaben zum Zeitpunkt des Drehs zu halten. Wird die Maskenpflicht und anderen Vorgaben nicht eingehalten, unterliegt es der Produktion den Dreh nicht anzutreten oder zu unterbrechen, ohne auf die vollständige Vergütung verzichten zu müssen.
18. Auftragsdurchführung und Subunternehmer
LeftLane Media ist jederzeit berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen. LeftLane Media ist verpflichtet, diese Dritten sorgfältig auszuwählen und anzuweisen.
Vorbehaltlich anderer Vereinbarung ist LeftLane Media berechtigt, Leistungen Dritter für die Vertragsdurchführung im Namen und mit Vollmacht des Kunden auf dessen Rechnung zu beauftragen.